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Der DRK-Kreisverband Borken betreibt im Auftrag des Kreises Borken drei Rettungswachen an den Standorten Gescher, Isselburg und Vreden. Die Wachen bedienen ausschließlich die Notfallrettung. Vor Ort ist jeweils ein Rettungswagen stationiert. Die Fahrzeuge werden nach Ihrem Notruf unter 112 durch die Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreis Borken zu Ihrer Versorgung geschickt.
Die Wache in Isselburg weist die Besonderheit auf, dass von dort aus auch die rettungsdienstliche Versorgung der angrenzenden Niederlande erfolgt. Das Fahrzeug wurde speziell dafür mit einem digitalem Funkgerät für die Niederlande ausgestattet.
Unsere Rettungswagen sind mit einem Rettungsassistenten (RA) und eine Rettungssanitäter (RS) besetzt. Die Krankenwagen werden mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) nach Landesrettungsdienstgesetzt NRW besetzt. Neben unseren hauptamtlichen Einsatzkräften setzen wir qualifizierte ehrenamtliche Einsatzkräfte ein, für die die selben Qualifikationsansprüche gelten.
Darüber hinaus sind zwei Rettungswagen und vier Krankenwagen im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Hilfe im Dienst des Kreises Borkens eingeplant.
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Im Rettungsdienst werden drei Qualifikationsstufen differenziert, die Sie alle an unserer Berufsfachschule in Vollzeit- bzw. teilweise auch in Abendschulform erwerben können.
Rettungshelfer
verfügen über eine Gesamtausbildung von 160 Stunden und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.
Rettungssanitäter
weisen eine Gesamtausbildung von 520 Stunden nach und werden als Beifahrer von KTW eingesetzt. Damit sind sie Transportführer und für den ordnungsgemäßen Ablauf eines Krankentransportes verantwortlich. Daneben können sie als Fahrer von Rettungswagen (RTW) eingesetzt werden; hier assistieren sie dem Rettungsassistenten.
Rettungsassistenten
haben eine zweijährige Berufsausbildung und werden als Transportführer auf dem RTW oder als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) eingesetzt.
Aufgrund ihrer Ausbildung können sie unter definierten Umständen auch bestimmte ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz verantwortlich durchführen.
Die Regelung über den Einsatz der Kräfte ist im Rettungsgesetz des Landes NRW und im Rettungsassistentengesetz verbindlich beschrieben.
Die Ausbildung erfolgt in unserem Ausbildungszentrum und der
DRK-Rettungsdienstschule Westfalen-Lippe
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